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RJ Bau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Bauunternehmung Jauca / RJ Bau.

Stand: Juli 2026

Hinweis: Diese AGB sind eine allgemeine Vorlage zur ersten Orientierung. Bitte vor der Verwendung durch eine Fachperson (Jurist/Treuhänder) auf Ihre konkrete Situation prüfen und anpassen lassen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Bauunternehmung Jauca / RJ Bau (nachfolgend «RJ Bau») mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von RJ Bau schriftlich anerkannt wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten von RJ Bau sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen gültig und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung bzw. mit Beginn der Arbeitsausführung zustande. Besichtigung und Offertstellung sind kostenlos.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach der schriftlichen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die während der Ausführung vereinbart werden, werden separat verrechnet. RJ Bau informiert den Auftraggeber vor der Ausführung über absehbare Mehrkosten.

4. Preise und Mehrkosten

Es gelten die in der Offerte genannten Preise. Zeigen sich während der Arbeiten unvorhersehbare Umstände (z. B. verdeckte Schäden, unerwartete Bausubstanz), informiert RJ Bau den Auftraggeber umgehend und stimmt das weitere Vorgehen ab. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.

5. Termine

Vereinbarte Termine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe oder das Verschulden Dritter berechtigen nicht zu Schadenersatz. RJ Bau informiert den Auftraggeber frühzeitig über absehbare Verzögerungen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für den erforderlichen Zugang zum Objekt sowie für die Verfügbarkeit von Strom und Wasser, soweit für die Arbeiten nötig. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Wird die Arbeit in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnkosten erhoben werden.

9. Gewährleistung

RJ Bau leistet Gewähr für eine fachgerechte Ausführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürliche Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemässe Behandlung.

10. Haftung

RJ Bau haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehung ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RJ Bau in Brig-Glis, Kanton Wallis.

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