1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, Offerten, Lieferungen und Leistungen der Bauunternehmung Jauca / RJ Bau & Dienstleistungen, Neue Simplonstrasse 38, 3900 Brig-Glis (nachfolgend «RJ Bau» oder «Unternehmen») gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde»).
1.2 Sie gelten für alle Leistungsbereiche von RJ Bau, insbesondere Umbau, Renovation und Sanierung, Malerarbeiten, Garten- und Umgebungsarbeiten, Terrassenbau, Schreiner- und Holzarbeiten, Hausmeisterdienst sowie damit verbundene Beratungs-, Planungs-, Liefer- und Unterhaltsleistungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als RJ Bau ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn RJ Bau in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Als «Konsument» gilt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen (siehe insb. Ziff. 4 zum Widerrufsrecht und Ziff. 11 zur Gewährleistung) in jedem Fall vor.
2. Offerte, Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss
2.1 Die Besichtigung vor Ort sowie die Erstellung der Offerte sind kostenlos und unverbindlich.
2.2 Offerten von RJ Bau sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen ab Datum gültig. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Ratgebern (insbesondere Preisbeispiele) sind unverbindliche Richtwerte und stellen kein Angebot dar.
2.3 Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder mündliche Annahme der Offerte durch den Auftraggeber, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von RJ Bau oder – bei kleineren Aufträgen – mit dem einvernehmlichen Beginn der Arbeitsausführung. Aus Beweisgründen wird die Schriftform (auch E-Mail) empfohlen.
2.4 Wird ein Preis ausdrücklich als «ungefähr» oder als Kostenvoranschlag bezeichnet, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert RJ Bau den Auftraggeber rechtzeitig (vgl. Art. 375 OR).
3. Leistungsumfang, Planung und Ausführung
3.1 Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 RJ Bau erbringt ihre Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach den anerkannten Regeln der Bautechnik. RJ Bau ist berechtigt, für Teilleistungen (z. B. Elektro, Sanitär, Heizung) geeignete Fachpartner und Subunternehmer beizuziehen.
3.3 Zusätzliche, geänderte oder abbestellte Leistungen (Bestellungsänderungen) werden separat nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet und verlängern angemessene Fristen. RJ Bau informiert vor der Ausführung über absehbare Mehrkosten.
3.4 Konstruktive, technisch oder gestalterisch begründete Abweichungen in zumutbarem Rahmen (z. B. bei Material, Farbton, Maserung natürlicher Materialien wie Holz oder Naturstein) bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
3.5 Bei behördlichen Bewilligungen (Baubewilligungen, Meldungen) obliegt die Einholung dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. RJ Bau unterstützt auf Wunsch im Rahmen des Zumutbaren.
4. Widerrufsrecht für Konsumenten (Haustürgeschäfte)
4.1 Schliesst ein Konsument den Vertrag im Rahmen eines sogenannten Haustürgeschäfts oder ähnlichen Vertrags ab – insbesondere bei ihm zu Hause, an seinem Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Umgebung – und beträgt die Leistung mehr als CHF 100, so steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR zu.
4.2 Der Konsument kann seine Vertragserklärung innert 14 Tagen schriftlich (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, sobald der Konsument den Vertrag beantragt oder angenommen hat und er über sein Widerrufsrecht sowie die Adresse von RJ Bau informiert wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs am letzten Tag der Frist.
4.3 Das Widerrufsrecht entfällt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, namentlich wenn der Konsument die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat (Art. 40c OR). Dieses zwingende Recht kann nicht wegbedungen werden; die vorstehende Ziffer geht anderslautenden Bestimmungen dieser AGB vor.
4.4 Adresse für den Widerruf: RJ Bau & Dienstleistungen, Neue Simplonstrasse 38, 3900 Brig-Glis, E-Mail: info@rjbau.ch.
5. Preise und Mehrwertsteuer
5.1 Es gelten die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Geschäftskunden exklusiv, gegenüber Konsumenten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Nicht im Preis enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, Kosten für Bewilligungen, Gebühren, Deponie- und Entsorgungskosten, Gerüste, ausserordentliche Erschwernisse sowie behördlich angeordnete Massnahmen.
5.3 Treten nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Umstände auf (z. B. verdeckte Schäden, Asbest oder andere Schadstoffe, unerwartete Bausubstanz, nicht erkennbare Hindernisse im Untergrund), informiert RJ Bau den Auftraggeber umgehend und die Parteien vereinbaren das weitere Vorgehen sowie eine allfällige Preisanpassung.
6. Anzahlung und Zahlungsbedingungen
6.1 RJ Bau ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgehalten. Bei grösseren Aufträgen können zusätzlich Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
6.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist RJ Bau berechtigt, nach schriftlicher Mahnung einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie angemessene Mahnspesen zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.4 Die Verrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen von RJ Bau ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht.
6.5 Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RJ Bau (Eigentumsvorbehalt), soweit sie nicht durch Einbau zu Bestandteilen des Grundstücks geworden sind.
7. Termine, Fristen und Verzug
7.1 Vereinbarte Termine und Fristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Sofern nicht ausdrücklich als «fix» oder «Verfalltag» vereinbart, gelten Termine als Richttermine.
7.2 Verzögerungen infolge höherer Gewalt, aussergewöhnlicher Witterung, Lieferengpässen, behördlicher Anordnungen, nachträglicher Bestellungsänderungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen und berechtigen nicht zu Schadenersatz.
7.3 Gerät RJ Bau in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt den rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zum Objekt sicher und sorgt – soweit für die Arbeiten erforderlich – unentgeltlich für Strom, Wasser sowie geeignete Lager- und Abstellmöglichkeiten.
8.2 Der Auftraggeber informiert RJ Bau vor Arbeitsbeginn über bekannte Gefahren, verdeckte Leitungen, Schadstoffe (z. B. Asbest) sowie besondere Gegebenheiten am Objekt.
8.3 Wertvolle, empfindliche oder bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber vorgängig zu sichern oder zu entfernen, soweit dies nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
8.4 Verzögerungen und Mehrkosten infolge unterlassener Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
9. Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung führen die Parteien nach Möglichkeit eine gemeinsame Abnahme durch und halten das Ergebnis fest. RJ Bau empfiehlt ein schriftliches Abnahmeprotokoll.
9.2 Nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch, ohne innert angemessener Frist eine Abnahme zu verlangen, gilt das Werk als abgenommen. Die gesetzlichen Rüge- und Verjährungsfristen (Ziff. 11) bleiben davon unberührt.
9.3 Teilabnahmen sind bei abgeschlossenen, selbständig nutzbaren Teilleistungen zulässig.
10. Einbezug der SIA-Norm 118
10.1 Für Bauarbeiten gilt ergänzend die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit die vorliegenden AGB, die Offerte oder die Auftragsbestätigung keine abweichenden Regelungen enthalten.
10.2 Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangordnung: (a) individuelle schriftliche Vereinbarung / Auftragsbestätigung, (b) diese AGB, (c) SIA-Norm 118, (d) dispositives Gesetzesrecht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen in jedem Fall vor.
11. Gewährleistung für Mängel (Garantie)
11.1 RJ Bau leistet Gewähr dafür, dass die Werke die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, welche ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung sowie – ergänzend – der SIA-Norm 118.
11.2 Rügefrist: Der Auftraggeber hat Mängel nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei Grundstücken und unbeweglichen Werken sowie bei beweglichen Werken, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden, beträgt die Rügefrist im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorgaben mindestens 60 Tage; diese Frist wird nicht verkürzt. Aus Beweisgründen wird eine schriftliche Rüge empfohlen.
11.3 Nachbesserung: Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Auftraggeber Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung (Beseitigung des Mangels). Bei Neubauten und Bauwerken, deren Abnahme weniger als zwei Jahre zurückliegt, ist dieses Nachbesserungsrecht zwingend und wird nicht ausgeschlossen. Gelingt die Nachbesserung nicht oder ist sie unverhältnismässig, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte (Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Wandelung) zu.
11.4 Verjährung: Mängelansprüche verjähren bei unbeweglichen Werken (klassische Bauwerke) fünf Jahre nach Abnahme; diese Frist wird zulasten des Auftraggebers nicht verkürzt. Bei beweglichen Werken beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, soweit gesetzlich zulässig. Bei absichtlich verschwiegenen Mängeln gilt die gesetzliche Frist von zehn Jahren.
11.5 Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürliche Abnutzung, übliche Alterung natürlicher Materialien (z. B. Vergrauen und Arbeiten von Holz, Ausblühungen bei Naturstein), Schäden infolge unsachgemässer Behandlung, mangelnden Unterhalts, eigenmächtiger Eingriffe Dritter, höherer Gewalt sowie vom Auftraggeber gelieferter Materialien oder von ihm erteilter verbindlicher Weisungen, auf deren Risiken RJ Bau hingewiesen hat.
11.6 Für zugekaufte Produkte (z. B. Sanitärobjekte, Beschläge, Geräte, WPC- und Holzprodukte) gelten ergänzend die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
12. Haftung
12.1 RJ Bau haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist (insbesondere bei Personenschäden, Art. 100 Abs. 1 OR).
12.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den unmittelbaren Schaden beschränkt; die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird in diesem Rahmen wegbedungen. Gegenüber Konsumenten gilt diese Beschränkung nur, soweit sie nach zwingendem Recht zulässig ist.
12.3 RJ Bau verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung im Bereich leichter Fahrlässigkeit ist – soweit zulässig – auf die durch die Versicherung gedeckte Schadenssumme beschränkt.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Gewährleistungsansprüche nach Ziff. 11.
13. Bauhandwerkerpfandrecht
Für ihre Forderungen aus Arbeiten an Bauwerken steht RJ Bau das gesetzliche Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Art. 837 ff. ZGB zu. RJ Bau ist berechtigt, dessen Eintragung im Grundbuch zu verlangen.
14. Rücktritt und Stornierung
14.1 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von RJ Bau vom Vertrag zurück oder storniert er einen erteilten Auftrag, hat RJ Bau Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie der bestellten, nicht anderweitig verwertbaren Materialien und auf Ersatz der übrigen aus der Auflösung entstehenden Aufwendungen (vgl. Art. 377 OR).
14.2 Das zwingende Widerrufsrecht des Konsumenten nach Ziff. 4 bleibt vorbehalten und geht dieser Bestimmung vor.
15. Nutzungsrechte an Plänen und Fotos
15.1 An von RJ Bau erstellten Plänen, CAD-Zeichnungen, Entwürfen und Konzepten behält sich RJ Bau die Urheber- und Eigentumsrechte vor. Eine Weitergabe oder Nutzung ausserhalb des Auftrags bedarf der Zustimmung.
15.2 RJ Bau ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu fotografieren und zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine schützenswerten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und keine Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte verletzt werden. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
16. Datenschutz
RJ Bau bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, Epidemien/Pandemien, behördliche Massnahmen, Streik, Energie- oder Materialmangel) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis unverhältnismässig lange an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrags zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
18.3 RJ Bau kann diese AGB jederzeit anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf sämtliche Verträge und diese AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig-Glis, Kanton Wallis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Bauunternehmung Jauca / RJ Bau & Dienstleistungen
Neue Simplonstrasse 38, 3900 Brig-Glis
Telefon: 079 122 10 94 · E-Mail: info@rjbau.ch
UID: CHE-370.433.759
