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Renovation planen im Wallis

Bewilligung, Fördergelder und die richtige Reihenfolge: So planen Sie Ihre Renovation im Wallis ohne böse Überraschungen.

Ratgeber · Stand Juli 2026

Eine gut geplante Renovation spart Geld, Nerven und Zeit. Drei Themen entscheiden über den reibungslosen Ablauf: die Bewilligungsfrage, mögliche Fördergelder und die Reihenfolge der Arbeiten.

1. Brauche ich eine Baubewilligung?

Als Faustregel gilt: Reine Innenrenovationen ohne Eingriff in Tragstruktur, Fassade oder Nutzung sind meist bewilligungsfrei – etwa neue Böden, Malerarbeiten oder der Ersatz einer Küche am gleichen Ort. Bewilligungspflichtig wird es typischerweise bei:

  • Änderungen an der Fassade (neue Fenster, Balkonverglasung, Farbwechsel je nach Gemeinde)
  • Eingriffen in die Statik (Wanddurchbrüche bei tragenden Wänden)
  • Nutzungsänderungen (z. B. Estrich wird Wohnraum)
  • Arbeiten an geschützten Bauten oder in Ortsbildschutzzonen

Zuständig ist Ihre Gemeinde. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, womit Sie rechnen müssen, und unterstützen Sie bei den Abklärungen.

2. Fördergelder: erst beantragen, dann bauen

Für energetische Massnahmen – bessere Dämmung, Fensterersatz, effizientere Haustechnik – gibt es im Wallis Beiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Der häufigste Fehler: zu spät daran denken. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein – nachträglich gibt es in der Regel nichts.

Unser Tipp: Klären Sie Fördergelder ganz am Anfang der Planung ab. Wir weisen Sie bei energetischen Massnahmen rechtzeitig darauf hin und liefern die Unterlagen zu den ausgeführten Arbeiten.

3. Die richtige Reihenfolge der Gewerke

Wer in der falschen Reihenfolge renoviert, zahlt doppelt. Bewährt hat sich dieser Ablauf:

  • Rückbau & Roharbeiten: Demontagen, Durchbrüche, Unterlagsböden
  • Rohinstallationen: Elektro-, Sanitär- und Heizungsleitungen
  • Wand- & Deckenflächen: Gipser-, Verputz- und Trockenbauarbeiten
  • Oberflächen: Malerarbeiten, Bodenbeläge, Plättli
  • Endmontagen: Apparate, Türen, Küche, Feinarbeiten

Der Vorteil eines Ansprechpartners: Wir takten alle Gewerke aufeinander – und Sie müssen nicht fünf Firmen koordinieren.

Ferienwohnung? In der Zwischensaison renovieren

Für Ferienwohnungen und Chalets im Wallis gilt eine vierte Regel: Renoviert wird in der Zwischensaison (Frühling oder Herbst), damit zur Hauptsaison alles bereit ist. Wir übernehmen dabei Koordination und Schlüsselverwaltung – auch wenn Sie nicht vor Ort sind.

Kostenlose Besichtigung anfragen – wir planen Ihre Renovation von Anfang an richtig.

Renovation richtig starten?

Wir besichtigen kostenlos, denken Bewilligung und Fördergelder mit – und offerieren verbindlich.

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