
Chalet renovieren im Wallis
Chalets und Ferienwohnungen in Grächen, Zermatt, Saas-Fee und im ganzen Oberwallis: renoviert in der Zwischensaison, koordiniert aus einer Hand, auch wenn Sie nicht vor Ort wohnen.
Ein Chalet renoviert man nach Kalender
Bei einem Chalet, das vermietet wird, zählt der Termin genauso wie das Ergebnis. Jede Woche Baustelle in der Hochsaison kostet Mietertrag. Deshalb planen wir Chalet-Renovationen konsequent in die Zwischensaison – Frühling oder Herbst – und so, dass das Objekt zur nächsten Saison wieder bereit ist.
Dazu kommt die Lage: Material muss in Bergdörfer hochgebracht werden, in autofreien Orten wie Zermatt, Saas-Fee oder Grächen mit Bahn und Elektrofahrzeug. Holz verlangt im Bergklima besondere Aufmerksamkeit. Und viele Eigentümer wohnen nicht im Wallis – wir übernehmen Schlüsselverwaltung, Koordination und dokumentieren den Fortschritt mit Fotos.
Auf einen Blick
- Planung in der Zwischensaison
- Erfahrung mit autofreien Bergdörfern
- Schlüsselverwaltung & Fotodokumentation
- Holz, Platten, Böden, Wände aus einer Hand
- Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
Wände vorher – und nachher
Nach dem Rückbau waren die Wände roh, mit Leitungsschlitzen und Fehlstellen. Ziehen Sie den Regler.

Regler verschieben – links vorher, rechts nachher
Typische Arbeiten bei Chalet-Renovationen
- Bad – Auffrischung oder Komplettsanierung
- Küche – Ersatz, Rückwand, Montage
- Holz – Verkleidungen, Böden, Treppen, Einbauten
- Böden – Parkett, Platten, Schieferplatten am Ofen
- Wände & Decken – Verputz, Anstrich, Holzschutz
- Balkon & Terrasse – Belag, Geländer, Abdichtung
- Fenster – Laibungen, Ersatz mit Fachpartnern
- Hausmeisterdienst – Kontrollgänge zwischen den Saisons





Was die Abschaffung des Eigenmietwerts für Chalets bedeutet
Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert weg. Für selbstgenutztes Wohneigentum entfällt damit auch der Abzug für Unterhaltskosten. Bei vermieteten Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug bestehen. Für überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften dürfen die Kantone neu eine Objektsteuer einführen.
Für Chalet-Eigentümer heisst das: Wer sein Chalet selbst nutzt und ohnehin renovieren muss, sollte die werterhaltenden Arbeiten bis Ende 2028 abschliessen. Wer vermietet, behält den Abzug. Klären Sie Ihre Situation mit Ihrer Steuerberatung – die Grundlagen stehen im Steuer-Ratgeber.
Baujahr vor 1991?
Bei Abbruch oder Umbau eines vor 1991 erstellten Gebäudes verlangt die Walliser Bauverordnung im Baugesuch eine Schadstoffdiagnose (Art. 37 BauV) – zum Beispiel wegen möglichem Asbest in Platten, Klebern oder Kitten. Auch ohne Baugesuch ist es sinnvoll, bei älteren Chalets vor dem Rückbau genau hinzuschauen. Mehr im Ratgeber Altbau sanieren.
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Häufige Fragen zur Chalet-Renovation
Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Chalet zu renovieren?
In der Zwischensaison – im Oberwallis typischerweise Mitte April bis Mitte Juni und Mitte Oktober bis Anfang Dezember. Innenarbeiten sind auch im Winter möglich, wenn das Chalet nicht vermietet ist. Melden Sie sich am besten ein halbes Jahr im Voraus.
Muss ich während der Renovation vor Ort sein?
Nein. Wir übernehmen Schlüsselverwaltung und Koordination und schicken Ihnen regelmässig Fotos vom Fortschritt. Wichtige Entscheide besprechen wir telefonisch oder per Videoanruf.
Arbeitet ihr auch in autofreien Orten?
Ja, zum Beispiel in Grächen, Zermatt und Saas-Fee. Material und Transport planen wir fest ein. Das erhöht den Aufwand gegenüber einem Objekt im Tal etwas, ist aber planbar.
Was kostet eine Chalet-Renovation?
Das hängt stark vom Umfang ab. Ein Bad liegt bei CHF 25'000–40'000, eine neue Küche bei CHF 15'000–40'000, eine umfassende Innenrenovation bei CHF 800–1'500 pro m². Dazu kommen je nach Lage Mehrkosten für Logistik. Verbindlich ist die Offerte nach der Besichtigung.
Kann ich die Chalet-Renovation von den Steuern abziehen?
Werterhaltende Unterhaltskosten sind abziehbar. Ab 2029 gilt das bei selbstgenutztem Eigentum nicht mehr, bei vermieteten Liegenschaften schon. Für Ihre konkrete Situation klären Sie das mit der Steuerberatung.