Kurze Antwort: Für eine 3,5-Zimmer-Wohnung mit rund 90 m² rechnen Sie im Oberwallis mit etwa CHF 15'000–30'000 für eine Auffrischung, CHF 45'000–80'000 für eine Teilrenovation mit neuem Bad und CHF 70'000–130'000 für eine Komplettrenovation mit Bad und Küche. Verbindlich ist erst eine Offerte nach der Besichtigung.
Die Frage «Was kostet eine Renovation?» lässt sich ohne Besichtigung nicht exakt beantworten. Mit drei typischen Szenarien lässt sich aber gut abschätzen, in welchem Rahmen Sie sich bewegen. Alle Beispiele beziehen sich auf eine 3,5-Zimmer-Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche im Oberwallis, mit Material und Arbeit, ohne Eingriffe in die Gebäudehülle.
Beispiel 1: Auffrischung – CHF 15'000 bis 30'000
Typisch vor einem Mieterwechsel, nach einem Kauf oder wenn die Wohnung einfach in die Jahre gekommen ist. Bad und Küche bleiben, alles andere wird erneuert.
| Position | Menge | Richtwert |
|---|---|---|
| Wände und Decken streichen | ca. 260 m² Fläche | CHF 6'500 – 11'500 |
| Böden in Wohn- und Schlafräumen ersetzen | ca. 60 m² | CHF 5'000 – 11'000 |
| Kleine Reparaturen, Silikonfugen, Armaturen | pauschal | CHF 1'500 – 4'000 |
| Schutz, Entsorgung, Reinigung | pauschal | CHF 1'000 – 2'500 |
| Total | rund CHF 15'000 – 30'000 |
Dauer: etwa ein bis zwei Wochen. Mehr zu Preisen für Malerarbeiten im Ratgeber Wohnung streichen: Kosten.
Beispiel 2: Teilrenovation mit neuem Bad – CHF 45'000 bis 80'000
Die Auffrischung aus Beispiel 1, dazu ein komplett saniertes Bad und eine aufgefrischte Küche mit neuen Fronten, neuer Arbeitsplatte oder neuer Rückwand.
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Auffrischung wie Beispiel 1 | CHF 15'000 – 30'000 |
| Badsanierung komplett | CHF 25'000 – 40'000 |
| Küche auffrischen | CHF 5'000 – 12'000 |
| Total | rund CHF 45'000 – 80'000 |
Dauer: etwa drei bis fünf Wochen. Ablauf und Varianten bei der Badsanierung.

Beispiel 3: Komplettrenovation – CHF 70'000 bis 130'000
Alles neu: Bad, Küche, Böden in der ganzen Wohnung, Wände, Innentüren und die Elektroinstallation angepasst. Der Grundriss bleibt.
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Badsanierung komplett | CHF 25'000 – 40'000 |
| Küche ersetzen inkl. Montage | CHF 15'000 – 30'000 |
| Böden ganze Wohnung (ca. 80 m²) | CHF 7'000 – 15'000 |
| Wände und Decken | CHF 7'000 – 12'000 |
| Innentüren ersetzen | CHF 4'000 – 10'000 |
| Elektro und Beleuchtung anpassen | CHF 5'000 – 12'000 |
| Rückbau, Schutz, Entsorgung | CHF 4'000 – 8'000 |
| Total | rund CHF 70'000 – 130'000 |
Dauer: etwa sechs bis zwölf Wochen. Werden Wände versetzt oder Räume zusammengelegt, wird aus der Renovation ein Umbau – Richtwerte dazu im Ratgeber Umbau-Kosten.
Was den Preis nach oben oder unten treibt
- Zustand der Substanz: Ebene Wände und ein guter Unterlagsboden sparen viel Vorarbeit.
- Leitungen: Bleiben Bad und Küche am selben Ort, ist es deutlich günstiger, als wenn Anschlüsse verlegt werden.
- Materialwahl: Standardformate und Serienküchen kosten einen Bruchteil von Naturstein und Massanfertigung.
- Bewohnt oder leer: Eine leere Wohnung ist schneller und günstiger zu renovieren.
- Lage: Ein oberes Stockwerk ohne Lift oder ein autofreier Ferienort erhöhen den Transportaufwand.
- Baujahr: Bei Gebäuden vor 1991 kann eine Schadstoffabklärung nötig sein. Mehr im Ratgeber Altbau sanieren.
Wo sparen sinnvoll ist – und wo nicht
Sinnvoll sparen können Sie mit Standardformaten bei Platten, einer Küche vom Händler Ihrer Wahl, Leitungen am bisherigen Ort und einer Renovation in Etappen. Nicht sparen sollten Sie bei der Abdichtung im Bad, bei der Vorbereitung des Untergrunds und bei der Elektroinstallation. Fehler dort zeigen sich erst Jahre später – und dann wird es teuer.
Stockwerkeigentum und Mietwohnungen
Im Stockwerkeigentum dürfen Sie Ihre eigene Wohnung grundsätzlich selbst renovieren. Für Eingriffe in gemeinschaftliche Teile – je nach Reglement etwa tragende Wände, Steigleitungen, Fenster oder Fassade – braucht es die Zustimmung der Gemeinschaft. Klären Sie zudem Hausordnung, Ruhezeiten und die Nutzung des Lifts vorab.
Für Vermieter und Verwaltungen zählt vor allem der Termin zwischen Auszug und Einzug. Wir planen Renovationen beim Mieterwechsel mit fixen Daten und übergeben die Wohnung bezugsbereit. Steuerlich bleibt der Unterhaltsabzug bei vermieteten Wohnungen auch nach 2029 bestehen.
Steuern: für Selbstbewohner bis Ende 2028 planen
Wer seine Wohnung selbst bewohnt, kann werterhaltende Renovationskosten nur noch bis Ende 2028 von den Steuern abziehen. Danach entfällt der Abzug mit dem Eigenmietwert. Was das konkret heisst, steht im Ratgeber Renovationskosten von den Steuern abziehen.
Sie planen eine Renovation oder einen Umbau im Oberwallis? Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos und erstellen eine Festpreis-Offerte – jetzt Termin vereinbaren oder direkt anrufen: 079 122 10 94.




